Englischsprachige Pressemitteilungen werden in der Regel nicht auf deutschsprachigen Websites veröffentlicht. Eine Übersetzung ins Deutsche ist daher entscheidend, um eine maximale Reichweite und Wirkung im deutschsprachigen Raum zu erzielen.

Wir empfehlen, Pressemitteilungen mindestens einen Tag vor der geplanten Veröffentlichung einzureichen. Je nach Umfang und Komplexität genügt es in vielen Fällen auch, sie einige Stunden vor der Verbreitung zu übermitteln.

* Gilt für Pressemitteilungen mit maximal 1.500 Wörtern.

Die Bearbeitungszeit hängt von der Länge und Komplexität der Pressemitteilung sowie von der gewählten Übersetzungsart ab:

  • Fachübersetzungen durch unsere Spezialisten: Innerhalb unserer Bürozeiten in der Regel bis zu 5 Stunden. Diese Variante bietet höchste Präzision und Qualität.
  • KI-gestützte Übersetzungen: Sehr schnelle Verfügbarkeit, jedoch mit Einschränkungen bei Präzision und kultureller Feinabstimmung.

* Gilt für Pressemitteilungen mit maximal 1.500 Wörtern.

Nein. Rechtlich bindend ist stets die Originalmeldung. Sie muss zuerst an der Heimatbörse veröffentlicht werden, bevor wir sie in unserem Netzwerk verbreiten dürfen.

Ja. Die Veröffentlichung von Bildern ist ohne Aufpreis inbegriffen.

Am besten eignen sich Word-Dokumente, da sie für die Bearbeitung am effizientesten sind.

Wir arbeiten daran, detaillierte Auswertungen zu ermöglichen.
Derzeit können wir jedoch keine umfassenden Öffnungs- oder Klickstatistiken bereitstellen, da die meisten der über 400 Webseiten in unserem Verbreitungsnetzwerk diese Daten nicht mit uns teilen.

Nur wenige Plattformen, wie Finanznachrichten.de und Wallstreet-Online, stellen Zugriffe und Klickzahlen zur Verfügung. Aus diesem Grund können wir lediglich eine Schätzung der Gesamtaufrufe und Klicks liefern.